Extreme Witterungsverhältnisse
Liebe Eltern,
in Anlehnung an die Vorgaben des Schulministeriums NRW gilt:
Bei extremen Witterungsverhältnissen entscheiden die Eltern selbst, ob der Weg zur Schule zumutbar ist, und informieren die Schule unverzüglich darüber, dass ihr Kind am betreffenden Tag insofern am Unterricht nicht teilnehmen wird (vgl. Zf. 2.1 des Runderlasses des Kultusministeriums vom 29.05.2015 – BASS 12-52 Nr. ).
Die Entscheidung über eine Schließung der Schule wegen extremer Witterungsverhältnisse liegt im Verantwortungsbereich der Schulträger, die für die Sicherheit der Schulgebäude und Schulanlagen verantwortlich und für die Schülerbeförderung zuständig sind sowie bei den jeweiligen Schulleitungen. Bei der Entscheidung hat die Schulleitung gemeinsam mit dem Schulträger die konkrete örtliche Situation zu berücksichtigen und eine Abwägung der Gesamtumstände vorzunehmen. Dabei sind neben Sicherheitsfragen das Schulgebäude und das Schulgelände betreffend auch Fragen der Schülerbeförderung, der Vermeidung von Unterrichtsausfall und des bestehenden Betreuungsbedarfes insbesondere für jüngere Schülerinnen und Schüler berufstätiger Eltern mit in den Blick zu nehmen.
Wenn Schulen wegen extremer Witterungsbedingungen im Laufe des Tages den Unterricht vorzeitig beenden, so sind die Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude in Abstimmung mit den Eltern weiterhin so lange zu betreuen, bis für alle Schülerinnen und Schüler ein gefahrloser Heimweg gewährleistet werden kann. Dabei ist insbesondere auch zu berücksichtigen, ob Schulbusse und der ÖPNV fahren bzw. ob Eltern ihre Kinder abholen können.
Die Witterungsverhältnisse können zudem von Ort zu Ort sehr verschieden sein und demzufolge unterschiedliche Verkehrsverhältnisse verursachen. Hinzu kommt, dass bei größeren Einzugsbereichen der Schulen einige Schülerinnen und Schüler problemlos die Schule erreichen können, während andere Schwierigkeiten haben. Es wäre aber unverhältnismäßig, wenn beispielsweise bei partiellen Schulwegproblemen der gesamte Unterricht der Schule ausfällt […].“
Für unsere Schule, die GGS Windhagen, bedeutet dies:
1) wir informieren entweder bereits am Vortag über die Situation und die Vorgehensweise in schriftlicher Form oder
2) aber wenn wir an einem Schulvormittag entscheiden, dass wir den Unterricht wegen extremer Wetterverhältnisse vorzeitig beenden müssen, verfahren wir wie folgt:
- Wir informieren alle Eltern per Sdui. Hierrüber erfolgt eine Rückmeldung an die Klassenleitung, wie das weitere Vorgehen ist( Kind geht nach Hause, wird abgeholt, geht mit einem anderen Kind mit…)
- Sollten das Kind nicht abgeholt werden können, wird es in der Schule weiter betreut.
- OGS/Betreuung bleibt geöffnet, sofern ein Bedarf besteht.
Die Betreuung ihres Kindes wird solange gewährleistet, bis eine gefahrenfreie Heimkehr gewährleistet werden kann.
Wir hoffen Ihnen auf diesem Wege einen Leitfaden bieten zu können, der es Ihnen ersichtlich macht, wie wir an der GGS Windhagen bei extremen Witterungsverhältnissen (Kälte, Hitze, Sturm, Schnee, o.ä.) verfahren.
[Stand Dezember 2022]