Fragen und Antworten zur Notbetreuung
Welche Kinder dürfen die angebotene Notbetreuung besuchen?
Die Notbetreuung steht Ihnen dann zu, wenn mindestens ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf (eine Liste finden Sie hier) arbeitet und das Kind nicht anderweitig betreut werden kann. Sollten Sie Alleinerziehend sein, so kann es sich auch um eine Tätigkeit in einem anderen, nicht-systemrelevanten, Berufsfeld handeln. Jedoch muss auch hier bescheinigt werden, dass das Kind nicht anderweitig betreut werden kann.
Wie erfolgt die Anmeldung zur Notbetreuung?
Für die erstmalige Teilnahme am Angebot der Notbetreuung ist ein Antrag zu stellen. Diesen finden Sie hier. Dieser ist möglichst vor dem Termin der erstmaligen Teilnahme einzureichen. Nach Rücksprache mit dem Sekretariat kann er jedoch auch nachgereicht werden.
Um Personal und Mittagessen frühzeitig planen zu können, bitten wir um eine wöchentliche Mitteilung (möglichst bis Freitag 10 Uhr der Vorwoche). Bitte verwenden Sie hierfür das Anmeldeformular.
[Das pdf-Dokument ist unter Umständen nicht auf dem Handy beschreibbar.]
Findet auch am Wochenende, an Feiertagen und an beweglichen Ferientagen eine Notbetreuung statt?
Nein, am Wochenende, an Feiertagen und an beweglichen Ferientagen findet keine Notbetreuung statt.
Besteht in der Notbetreuung oder in den wiederaufgenommenen Ganztags- und Betreuungsangeboten eine Maskenpflicht?
Eine Maskenpflicht (Mund-Nase Bedeckung) ist nur dann erforderlich, wenn die gebotene Abstandswahrung nicht eingehalten werden kann.
Es sollte jedoch grundsätzlich auch bei Einhaltung der Mindestabstände jeder Person in der Schule gestattet sein, eine MNB zu tragen, wenn dies gewünscht wird.
Lässt sich in bestimmten Situationen der Mindestabstand nicht sicher einhalten, so sind MNB zu tragen. Zu diesem Zweck haben alle Personen ihre persönliche MNB an der Schule mit sich zu führen, wie dies auch seit dem 27.4.2020 in Geschäften bzw. im ÖPNV erforderlich ist. Geeignet sind hierfür die üblichen MNB.
Was haben die Kinder zur Notbetreuung mitzubringen?
Die Kinder sollten ein Frühstück (inkl. Getränk) sowie die Lernpläne und die dazugehörigen Materialien mitbringen.
Formulare/Dokumente zur Notbetreuung
Coronabetreuungsverordnung_ab_23.04.2020 (systemrelevante Berufe)